Frauen- und Familienfonds FFF

Der Frauen- und Familienfonds gewährt primär Frauen Hilfe. Unterstützt werden Ausgaben für Kinder und Jugendliche, im Bereich Wohnen/Haushaltführung und gesundheitlichen Problemen sowie Projekte, die Frauen in schwierigen Situationen stützen und fördern.
Bezugsberechtigt sind Personen, die im Kanton Luzern wohnhaft sind.
Der Höchstbetrag der Einzelfallhilfe beträgt in der Regel Fr. 500.- und wird im Sinne einer Überbrückungshilfe geleistet.

Flyer

Geschichte, Ziel und Zweck

Richtlinien

Antragsformular

 

Möchtest du den Frauen- und Familienfonds mit einer Spende unterstützen?

Deine Spende ist per Twint willkommen

oder auf das Bankkonto

Frauen- und Familienfonds IBAN CH80 0077 8010 0320 5300 0

SKFLuzern
Kantonalverband des Schweiz. Kath. Frauenbundes
Abendweg 1 | 6006 Luzern