Ab 1. September 2023
Neues Datenschutzgesetz nDSG
Mit dem nDSG kommen keine spezifischen Bestimmungen, die nur für Vereine gelten. Es ist nicht erforderlich, dass Mitglieder beim Inkrafttreten des Gesetzes extra informiert werden müssen.
Allerdings ist es für alle Vereine notwendig,
- über eine Datenschutzerklärung zu verfügen
- sich mit dem neuen Gesetz auseinanderzusetzen
- allfällige Verletzungen der Datensicherheit proaktiv zu melden (Meldepflicht)
- betroffenen Personen auf Anfrage Auskunft zu erteilen.