Das totalrevidierte schweizerische Datenschutzgesetz (nDSG) tritt per 1. September 2023 in Kraft. Das neue DSG betrifft auch Vereine.
Mit dem nDSG kommen keine spezifischen Bestimmungen, die nur für Vereine gelten. Es ist nicht erforderlich, dass Mitglieder beim Inkrafttreten des Gesetzes extra informiert werden müssen.
Allerdings ist es für alle Vereine notwendig,
über eine Datenschutzerklärung zu verfügen
sich mit dem neuen Gesetz auseinanderzusetzen
allfällige Verletzungen der Datensicherheit proaktiv zu melden (Meldepflicht)
betroffenen Personen auf Anfrage Auskunft zu erteilen.